Bezirksverband der Gehörlosen
Niederbayern e.V.
Der Terminkalender ist da .
https://www.youtube.com/watch?v=45_63IJaxBU
Wir planen mit dem Zug und wir können gemeinsam hinfahren.
Mehr können wir am Samstag den 12.11.2022 im Gehörlosentreff sprechen.
Jeder Gehörlose in Bayern kann die Einmalzahlung in Höhe von 145 € beantragen.
Ab Dienstag, den 04.10.222 können Gehörlose vom Freistaat Bayern eine Einmalzahlung in Höhe von 145 € erhalten. Hintergrund ist die Corona - Pandemie, welche die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert hat.Plan aus dem Bund
NEU: Videoanleitung zum Ausfüllen in Gebärdensprache
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Bayern,
- Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis
- Antragsfrist: 28.02.2023
Für das Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis gilt der 01.06.2022 als Stichtag d.h. das Merkzeichen muss vor diesem Datum im Ausweis stehen. Wer erst jetzt das Merkzeichen GL beantragt, erhält keine Einmalzahlung.
Der Antrag kann ab 04.10. online oder der schriftlich in Papierform gestellt werden:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Einmalzahlung Gehörlose -
97025 Würzburg
NEWS
Freizeit-Wanderung am 02.Oktober 2022 verschoben auf 15. Oktober
Bitte Rainer Hutstein ( r.hutstein@gmail.com ) bis 12.Oktober anmelden.
Es fällt aus wegen wenige Anmeldungen.
Am Samstag, den am 12 März 2022 um 13:00 Uhr findet
Gehörlosentreff
im Gasthaus"Preysinghof",
Preysingplatz19 in Plattling
- Änderungen / Lockerungen in Bayern ab 17 Februar 2022
- Änderung der Corona -Testverordnung ab 12. Februar 2022 (Antigen-Schnelltest vor PCR-Test
- 2G-Status: vollständig geimpft oder genesen -wer?
- gelte ich noch als " genesen " oder "geimpft " oder " geboostert " ?
- wie lange ist mein Status als genesen oder geimpft gültig ?
- der Impfstatus gilt wie lange?
- wer bekommt Lohnfortzahlung bei einer Quarantäne, wenn Kontakt zu einem Corona - Infizierten ?
- Neue EU-Regelung: Impfnachweis mit Verfallsdatum
- Booster- Status ab 12. Januar 2022
-aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 24. Januar 2022 - Gemeinsam gegen die Omikron-Welle
-der Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15.Bay.IfSMV) zum 27. Januar 2022
-Die neue Verordnung ist gültig bis 09. Februar 2022
Die Corona -Variante Omikron breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Die Infektionszahlen steigen wieder. Neue Regelungen, die aktuell in Bayern gelten:
- FFP 2 Masken gelten in geschlossen Räumen
- Kontaktbeschränkung bei privaten Treffen bleibt
- Zugang zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen, Zugang zu Einzelhandel
- Bundesweit 2G-plus in Gastronomie - in Bayern anders!
- Regeln für Quarantäne und Isolation
- Besondere Regeln für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheime
- Schülerinnen und Schüler und Kinder in Kitas
Neujahrsempfang am 08:Januar 2022 wird leider abgesagt.
News : Skiausflug am 8 April und Bildungsfahrt am Bodensee vom 16.-18. September 2022